Die Interkantonale Vereinbarung über die Beiträge an die Ausbildungskosten in der beruflichen Grundbildung vom 22. Juni 2006 (Berufsfachschulvereinbarung BFSV) regelt die Abgeltung der Vereinbarungskantone an die Kosten des beruflichen Unterrichts sowie an die Kosten der beruflichen Vollzeitausbildung.
Alle Kantone, ausser ZH und SG, sowie das Fürstentum Liechtenstein sind dieser Vereinbarung beigetreten.