Die vollzeitliche Bildung dauert inklusive Praktika mindestens zwei Jahre, die berufsbegleitende Bildung mindestens drei Jahre. Bei der berufsbegleitenden Ausbildung ist eine Berufstätigkeit im entsprechenden Gebiet von mindestens 50% vorgeschrieben. Für die Bildungsgänge gelten Mindestzahlen an Lernstunden. Die Bildungsanbieter erlassen eine eigene Promotionsordnung. Das Qualifikationsverfahren für das Abschlussdiplom wird in der Verordnung des WBF über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der höheren Fachschulen geregelt. Die Qualifikationsverfahren bestehen mindestens aus einer praxisorientierten Diplom- oder Projektarbeit und aus mündlichen oder schriftlichen Prüfungen.
Die Titel von anerkannten höheren Fachschulen, sind gesetzlich geschützt: Im Diplom werden der Bildungsgang und der entsprechende Titel mit «dipl.» und den Ergänzungen «HF» aufgeführt (bspw. «dipl. Techniker/dipl. Technikerin HF Holzbau»). Mit einem Diplom einer höheren Fachschule ist der Zugang zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule im gleichen oder verwandten Fachbereich möglich. Nachdiplomstudiengänge an höheren Fachschulen schliessen mit einem anerkannten Diplom ab, dem Bildungsgang wird die Ergänzung NDS HF beigefügt (z.B. «dipl. Controller/dipl.Controllerin NDS HF»).