Die Ausbildung zur Lehrerin oder zum Lehrer für die acht Jahre umfassende Primarstufe (d.h. einschliesslich Kindergarten oder Eingangsstufe) erfolgt in der Regel an Pädagogischen Hochschulen. Das Studium dauert drei Jahre und wird mit einem Lehrdiplom und einem Bachelor abgeschlossen.
Die Studierenden werden generalistisch für den Unterricht in sechs oder mehr Fächern ausgebildet. Je nach Ausbildungsinstitution kann man sich für alle Schuljahre der Primarstufe (inkl. Kindergarten oder Eingangsstufe) oder für Teile davon qualifizieren.
Die Ausbildung vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Primarstufe notwendig sind. Das Studium beinhaltet Fachwissenschaften, Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und die berufspraktische Ausbildung. Es sind Leistungsnachweise im Umfang von 180 ECTS-Punkten zu erbringen, davon entfallen 36 bis 54 ECTS-Punkte auf die berufspraktische Ausbildung.
Für die Zulassung zum Studium wird eine gymnasiale Maturität oder eine Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik vorausgesetzt. Die Zulassung ist ebenfalls mit folgenden Abschlüssen gewährleistet:
Die Ausbildungsinstitutionen haben zudem die Möglichkeit für Inhaberinnen und Inhaber
eine eigene Prüfung durchzuführen. Mit dieser Prüfung wird der Äquivalenznachweis zur Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik erbracht.
Das Studium wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Gleichzeitig wird der akademische Titel «Bachelor of Arts in Primary Education» oder «Bachelor of Science in Primary Education» verliehen. Die Lehrdiplomurkunde enthält die Fächer und die Schuljahre, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den Titel «diplomierte/diplomierter Lehrerin/Lehrer für die Primarstufe (EDK)» zu tragen.
Inhaberinnen und Inhaber eines EDK-anerkannten Lehrdiploms können im Anschluss an ihr Studium die Lehrbefähigung für zusätzliche Fächer oder zusätzliche Schuljahre der Primarstufe erwerben. Das verliehene Erweiterungsdiplom ergänzt das ursprünglich erworbene Lehrdiplom.
Im Rahmen eines zweijährigen Master-Studiengangs im Umfang von 120 ECTS-Punkten können Primarlehrpersonen zusätzlich noch ein Lehrdiplom für die Sekundarstufe I erwerben. Die Studierenden müssen in einem bis maximal drei Fächern dieselben Ziele erreichen wie die Studierenden der regulären Ausbildung für die Sekundarstufe I (siehe «Lehrerin/Lehrer für die Sekundarstufe I»).