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Von Kanton zu Kanton verschieden – aber hoffentlich doch!

10.05.2023

Unterschiede sind der direkte Ausdruck einer funktionierenden Demokratie. Warum dem so ist und was den modernen Föderalismus sonst noch auszeichnet, beschreibt Susanne Hardmeier in ihrem Blogbeitrag.

Porträt von Susanne Hardmeier
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Autorin: Susanne Hardmeier, Generalsekretärin

Föderale Unterschiede – ein Zeichen für eine funktionierende Demokratie
«Von Kanton zu Kanton verschieden» mit dieser manchmal verschämten, manchmal belustigten Aussage wird auf unterschiedliche Regelungen und Lösungen der Kantone hingewiesen. Das Bonmot hat sich in Witze oder Standardantworten eingeschlichen, die auf die putzige Kleinräumigkeit der Schweiz hinweisen, die es nicht schafft oder nicht angehen will, ihre Politiken, Regelungen und Lösungen zu vereinheitlichen.

Unterschiede sind Ausdruck für eine funktionierende Demokratie, da sie bezeugen, dass die kantonale Exekutive, das Parlament oder die Stimmbevölkerung die Regelung aus freien Stücken getroffen hat. Sie sind ebenso Ausdruck unserer kulturellen und damit auch gesellschaftlichen Vielfalt.
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Wir sollten das Bonmot mit Stolz verwenden. Es beschreibt einen Zustand, der vom Verfassungsgeber gewollt ist. Unterschiede sind vorab einmal wertneutral, weder schlecht noch gut. Sie sind das Resultat der Entscheidung der zuständigen Ebene. Aus demokratischer Sicht sind Unterschiede ein gutes Zeichen: Sie sind Ausdruck für eine funktionierende Demokratie, da sie bezeugen, dass die kantonale Exekutive, das Parlament oder die Stimmbevölkerung die Regelung aus freien Stücken getroffen hat.

Wären die kantonalen Regelungen gleich, würde sich unweigerlich die Frage nach einer demokratischen Dysfunktion stellen. Als Stimmbürgerin erwarte ich, dass ich in meiner Gemeinde oder meinem Kanton die Regelung demokratisch mitbestimmen kann, die ich als Steuerzahlerin auch mitfinanzieren muss. Unterschiede sind ebenso Ausdruck unserer kulturellen und damit auch gesellschaftlichen Vielfalt.

Es ist nicht das Ziel eines föderalen Staates, die Zuständigkeiten zwar bei den Gliedstaaten zu belassen, diese aber anzuhalten, ihre Regelungen doch bitte gleich zu gestalten. Es sei denn, der Verfassungsgeber schränkt die Zuständigkeit ein oder überträgt sie an die Bundesebene.

Kleine Fahnen mit den Wappen der Kantone
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Ein moderner Föderalismus muss Instrumente bereitstellen, die es erlauben, negativen Folgen von föderalen Unterschieden entgegenzuwirken.
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…aber keine Carte Blanche für die Bildungspolitik
Jeder nach seiner Façon also? Nein. Föderal unterschiedliche Regelungen sind so lange gut, wie sie weder das Individuum, noch das System als Ganzes in seinen Entwicklungsmöglichkeiten behindern. Ein moderner Föderalismus muss Instrumente bereitstellen, die es erlauben, negativen Folgen von föderalen Unterschieden entgegenzuwirken. So hat der Verfassungsgeber die Kantone zur Harmonisierung der Eckwerte der Schulsysteme verpflichtet. Die Kantone sind also im Rahmen des Harmonisierungsauftrags frei, ihre Schulsysteme zu gestalten. Wie weit dieser Harmonisierungsauftrag geht und wie er umgesetzt wird, haben die Kantone 2007 gemeinsam im Rahmen der EDK definiert und seither richtigerweise immer wieder diskutiert.

Genauso wie es eine stetige Aufgabe der Bildungspolitik ist, das System zu analysieren und stetig weiterzuentwickeln, so ist es ihre Aufgabe, Unterschiede zwischen den Systemen auf ihre Wirkung hin zu untersuchen und negativen Auswirkungen mit geeigneten Instrumenten entgegenzuwirken.

Ansonsten gilt: Von Kanton zu Kanton verschieden? Na, hoffentlich auch!

Möchten Sie etwas zu dem Thema sagen? Oder haben Sie generell Inputs zum Blog? Schreiben Sie uns per, wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Weitere Informationen.

Kontakt

Generalsekretariat der EDK
+41 31 309 51 11

 

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