Autor: Staatsrat Christophe Darbellay, Vizepräsident
Die EDK hat zur Vernehmlassung des Bundesrats zur BFI-Botschaft 2025–2028 Stellung genommen und drei zentrale Forderungen formuliert. Der Blogbeitrag dazu von EDK-Vizepräsident Christophe Darbellay.
Der Entwurf der neuen BFI-Botschaft 2025–2028 des Bundesrats löst bei den Kantonen und den Bildungsverantwortlichen Besorgnis aus. Mit seinem Vorschlag riskiert der Bundesrat direkt den Wohlstand unseres Landes. Es sei denn, die Kantone springen in die Bresche. Damit ist die EDK nicht einverstanden. Der Blogbeitrag von EDK-Vizepräsident Christophe Darbellay.
Das Positive vorweg: Es ist zu begrüssen, dass der Bundesrat die zentrale Bedeutung von Bildung und Forschung nicht nur anerkennt, sondern diese in der neuen BFI-Botschaft 2025–2028 auch explizit akzentuiert und bekräftigt. Der Bundesrat bestätigt damit, dass Wissen der wichtigste Rohstoff der Schweiz ist und eine zentrale Voraussetzung für den Erfolg der Schweiz und damit für den Wohlstand in unserem Land darstellt. Zweifelsohne aber setzt Wohlstand die notwendigen Investitionen voraus.
Bundesrat kürzt Finanzierung und Kantone sollen sämtliche Mehrkosten stemmen
Umso unverständlicher ist, dass der Bundesrat seinen Anteil an der Finanzierung des Bildungsbereichs kürzen will. Denn genau das – und damit sind wir bei den negativen Punkten angelangt – schlägt der Bundesrat im Rahmen der neuen BFI-Botschaft implizit vor. Die Absicht der bundesrätlich gewählten Formulierung ist bedeutungsgemäss die Folgende: Der Bundesrat erwartet von den Kantonen ein verstärktes finanzielles Engagement. Heisst konkret, die Kantone sollen sämtliche Mehrkosten stemmen.
Diese Forderung lässt aufhorchen und bereitet mir und meinen Kolleginnen und Kollegen der EDK Sorgen. Denn die Kosten im Bildungsbereich steigen in den kommenden Jahren nicht moderat, sondern deutlich an. Allein ein Blick auf die Entwicklung der Zahl von Lernenden und Studierenden und dem damit verbundenen grossen Kostenanstieg bestätigt unsere Befürchtungen. Das vom Bundesrat vorgeschlagene nominelle Wachstum in der Höhe von 2 % entspricht keineswegs dem realen Wachstum. Wachstum in dieser Höhe bedeutet nicht einmal Stillstand. Es bedeutet Rückschritt. Die Basis dieser Berechnung bildet das Jahr 2024, in dem die Ausgaben um 2 % gekürzt werden. Das gleiche gilt für die Teuerung. Auch hier will der Bundesrat auf einen Ausgleich verzichten. Er überträgt das Teuerungsrisiko vollständig auf die Kantone.
Missverhältnis in der Berufsbildung und Leistungsabbau an den Hochschulen
In einem Missverhältnis steht auch die Kostenbeteiligung des Bundes an der Berufsbildungsfinanzierung. Diese wird umfassend durch den Bund geregelt, jedoch zu 75 % durch die Kantone bezahlt. Dabei ist bemerkenswert, dass wir Kantone rund drei Viertel der Kosten tragen, uns hingegen kaum Mitspracherecht gewährt wird. Und wenn wir nun bei den Forderungen angelangt sind, dürfen die Hochschulen nicht ausser Acht gelassen werden. Wenn wir das hohe Niveau halten wollen, setzt das Planungssicherheit voraus. Das ist zweifelsohne nur mit gebundenen Ausgaben möglich, sprich mit einer soliden Grundfinanzierung. Es sind verlässliche Zusagen nötig, die keinen Budgetschwankungen unterworfen sind. Die vorgeschlagenen Beträge für die BFI-Botschaft führen zu einem gegenteiligen Effekt. Sie führen zu einem Abbau der Leistungen an den Schweizer Hochschulen.
Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen der EDK haben wir umgehend reagiert und den Bundesrat in einem Schreiben aufgefordert, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen und damit auch die steigenden Kosten mitzutragen. Diesbezüglich haben wir den Bundesrat auch daran erinnert, dass die Kantone bereits heute 80 % der Ausgaben für die gesamte Bildung in der Schweiz tragen.
Ohne Investitionen können wir unser hervorragendes Bildungssystem weder erhalten noch weiterentwickeln. Die Folgen der angedachten Kürzungen im Bildungsbereich hätten zweifelsfrei beträchtliche Konsequenzen, auch wenn sie wohl verzögert erst in einigen Jahren deutlich sicht- und spürbar wären. Allfällige Korrekturmassnahmen würden ein Vielfaches kosten und in der Umsetzung wiederum unnötig viel Zeit in Anspruch nehmen. Wollen wir unseren wichtigsten Rohstoff nicht verlieren und damit den Wohlstand gefährden, müssen die Kantone zwingend an ihren Minimalforderungen festhalten, damit diese seitens des Bundes entsprechend erfüllt werden.