Von der Plenarversammlung der EDK erlassene oder verabschiedete Texte.
Die Erlasse und Beschlüsse der EDK-Plenarversammlung werden in Anwendung des Öffentlichkeitsprinzips auf der Website der EDK publiziert.
Die Zusammenarbeit der EDK basiert auf rechtsverbindlichen Staatsverträgen im Sinne von Artikel 48 der Bundesverfassung. Diese Verträge werden als «Interkantonale Vereinbarungen» oder «Konkordate» bezeichnet. Die EDK vollzieht diese Konkordate und erlässt das notwendige Vollzugsrecht.