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Ausländische Diplome

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen

Informationen zur Anerkennung von ausländischen Diplomen 

Das Generalsekretariat der EDK vergleicht Ihre Ausbildung mit der entsprechenden Ausbildung in der Schweiz. Ist Ihre Ausbildung gleichwertig, erhalten Sie eine offizielle Bescheinigung über die Anerkennung Ihres Diploms in der Schweiz. Gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen, verfügt die EDK sogenannte Ausgleichsmassnahmen an einer pädagogischen Hochschule in der Schweiz, bevor Ihr Diplom anerkannt werden kann.

Das Generalsekretariat der EDK überprüft folgende ausländische Ausbildungen bzw. Ausbildungsabschlüsse:

  • Heilpädagogische Früherziehung
  • Schulische Heilpädagogik
  • Logopädie
  • Psychomotoriktherapie
  • Lehrdiplome (Primarstufe inkl. Kindergarten, Sekundarstufe I, Maturitätsschulen)

Hinweis: Lehrpersonen an Berufsschulen wenden sich an das SBFI.

Ablauf des Prüfungsverfahrens

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Diplomanerkennung kurz erklärt
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Pädagogisch-therapeutische Lehrberufe

Logopädie und Psychomotorik

Lehrdiplome: Verfahren zur Diplomanerkennung in 5 Schritten

1. Schritt: Infopoint

2. Schritt- Selfcheck Voraussetzungen Überprüfung

Erfüllt mein Diplom die Voraussetzungen für eine Überprüfung?

  • Die Voraussetzungen für die Ausübung des Lehrberufs sind von Land zu Land unterschiedlich. Die EDK ist an die gesetzlichen Voraussetzungen des Herkunftslandes gebunden.

    Es können nur Diplome überprüft werden, welche die Voraussetzungen für eine vollumfängliche, uneingeschränkte Lehrbefähigung im Herkunftsland erfüllen (offizielle Lehrbefähigung für öffentliche Schulen gemäss den Gesetzen des Herkunftslandes). Die Lehrbefähigung muss für jede beantragte Unterrichtsstufe und jedes Unterrichtsfach vorliegen. Bei Unsicherheiten erhalten Sie beim Bildungsministerium des Herkunftslandes eine schriftliche Bestätigung.

    Hinweis: Die gesetzlich geregelte Lehrbefähigung ist nicht das Gleiche wie die Erlaubnis zu unterrichten oder eine Anstellung als Lehrperson.

    Ihr Diplom erfüllt grundsätzlich die Voraussetzungen für eine Überprüfung (= Sie sind antragsberechtigt), wenn Sie im Herkunftsland alle Bestandteile der Lehrerausbildung inklusive Berufsprüfungen für die beantragten Unterrichtsstufen und Unterrichtsfächer erfolgreich absolviert haben und über die erforderlichen Sprachnachweise verfügen (siehe Checkliste).

  • Welche Unterrichtsstufen können in der Schweiz beantragt werden?

    Welche Unterrichtsstufen können in der Schweiz beantragt werden?

    Übersicht über die Unterrichtsstufen, welche in der Schweiz beantragt werden können
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  • Sind Sie nicht sicher, ob Sie für eine Unterrichtsstufe vollumfänglich und uneingeschränkt lehrbefähigt sind?

    Verlangen Sie eine Bestätigung des Bildungsministeriums im Herkunftsland mit Angaben über die Schulstufen inklusive Alter der Schülerinnen und Schüler und Unterrichtsfächer, für welche Ihre Lehrbefähigung vollumfänglich und uneingeschränkt gültig ist.

  • Beispiel: Bestätigung Bildungsministerium
  • Reglement über die Anerkennung von Lehrdiplomen für den Unterricht auf der Primarstufe, der Sekundarstufe I und an Maturitätsschulen vom 28. März 2019
  • Reglement über die Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse vom 27. Oktober 2006

3. Schritt - Selfcheck Sprachnachweis

 

4. Schritt: Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente 

5. Schritt: Gesuch online einreichen

Häufig gestellte Fragen

Hintergrundinformationen

Im Jahr 2023 wurden beim Generalsekretariat der EDK 1782 Gesuche um Anerkennung eines ausländischen Diploms eingereicht. Bei den meisten Gesuchen (rund 80%) geht es um die Anerkennung eines Berufdiploms als Lehrerin oder als Lehrer.

Weitere Informationen.

Kontakt
Diplomanerkennung EDK (Informationen zum Ablauf des Prüfungsverfahrens)
+41 31 309 51 31
(Di- Do 9.00-11.00 Uhr)
kein Service vom 23. Dezember bis 12. Januar

Kontakt Online Portal
Probleme bei der Registrierung, Login über eIAM
+41 58 465 88 88

Technische Probleme und Fragen zum Online-Portal

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