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CH-Diplome / Hochschulen

Informationen für Hochschulen zur Einreichung eines Anerkennungsgesuchs bei der EDK

Zur gesamtschweizerischen Anerkennung von Abschlüssen haben die Kantone 1993 die Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen entwickelt. Dieser Vereinbarung sind alle Kantone beigetreten.

Die gesamtschweizerische Anerkennung von Lehrdiplomen und Diplomen im pädagogisch-therapeutischen Bereich basiert auf der erwähnten Vereinbarung sowie den jeweiligen EDK-Anerkennungsreglementen. Über die Anerkennung der Diplome entscheidet der EDK-Vorstand auf Antrag der zuständigen Anerkennungskommission.

Die gesamtschweizerische Anerkennung bedeutet:

  • die Ausbildung entspricht gesamtschweizerischen Mindestanforderungen,
  • die Absolventinnen und Absolventen sind in allen Kantonen der Schweiz zur Berufsausübung befähigt,
  • die Hochschulen erhalten für ausserkantonale Studierende Beiträge über eine interkantonale Freizügigkeitsvereinbarung.

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Weitere Informationen.

Kontakt
Koordinationsbereich Hochschule & Recht
Lehrberufe und Schulische Berufe der Sonderpädagogik
+41 31 309 51 11

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