Der Erwerb eines Lehrdiploms für Maturitätsschulen (gymnasiale Maturitätsschulen und Fachmittelschulen) setzt ein fachwissenschaftliches Bachelor- und Masterstudium voraus. Das fachwissenschaftliche Studium wird gewöhnlich in zwei Fächern absolviert, die an Maturitätsschulen unterrichtet werden. Eine Liste der möglichen Fächer findet sich im Maturitätsanerkennungsreglement (Art. 9).
Die berufliche Ausbildung wird je nach Kanton an Pädagogischen Hochschulen oder an Universitäten absolviert.
Die Ausbildung zum Lehrdiplom vermittelt jene beruflichen Kompetenzen, die für die Bildung und Erziehung von Schülerinnen und Schülern der Maturitätsschulen notwendig sind. Die berufliche Ausbildung beinhaltet Fachdidaktik, Erziehungswissenschaften und einen berufspraktischen Ausbildungsteil, letzterer umfasst mindestens 15 ECTS-Punkte.
Das fachwissenschaftliche Bachelor-Masterstudium dauert in der Regel 4,5 bis 5 Jahre und wird an einer Universität absolviert. Ausgenommen ist das Studium für die Unterrichtsfächer Musik und Bildnerisches Gestalten, welches an einer Fachhochschule stattfindet. Die berufliche Ausbildung umfasst 60 ECTS-Punkte, was bei einem Vollzeitstudium einer Dauer von einem Jahr entspricht.
Es gibt zwei Ausbildungsmodelle:
An einzelnen Hochschulen in der französischsprachigen Schweiz ist eine kombinierte Ausbildung für die Sekundarstufe I und Maturitätsschulen möglich. Dabei wird die Lehrbefähigung für beide Stufen gleichzeitig erworben (sog. «Doppeldiplom»). Die Studierenden erwerben die Lehrbefähigung für ein Fach oder zwei Fächer.
Lehrpersonen für Maturitätsschulen können gemäss Bundesrecht auch Fächer der Berufsmaturität unterrichten, sofern sie ein vom SBFI anerkanntes berufspädagogisches Modul im Umfang von 10 ECTS-Punkten absolvieren. Dieses kann in die Ausbildung für Maturitätsschulen integriert werden. Eine Doppelqualifikation wird inzwischen von diversen Hochschulen ermöglicht.
Die Ausbildung zur Lehrperson für Maturitätsschulen wird mit einem Lehrdiplom abgeschlossen. Die Diplomurkunde enthält das Fach bzw. die Fächer, für welche die Lehrbefähigung gilt. Die Absolventinnen und Absolventen sind berechtigt den folgenden Titel zu tragen:
Für die 60 ECTS-Punkte umfassende berufliche Ausbildung wird kein zusätzlicher akademischer Titel vergeben. Die Lehrpersonen für Maturitätsschulen tragen den akademischen Titel «Master of Arts» oder «Master of Science» aufgrund ihres fachwissenschaftlichen Hochschulabschlusses.