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Kindergarten (Schuljahre 1-2):
In allen Kantonen bestehen Regelungen, wonach besonders begabte Kindergartenkinder frühzeitig in die Primarschule (Jahr 3) eintreten können. Individuelle Förderung (Binnendifferenzierung) wird in der grossen Mehrheit der Kantone ebenfalls erwähnt.

Primarstufe (Schuljahre 3-8) und Sekundarstufe I (Schuljahre 9-11):
Es besteht in allen Kantonen die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse und es werden Massnahmen der individuellen Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung) angeboten. Zunehmend verbreitet sind auch Förderkurse ergänzend zum Unterricht in der Regelklasse. Selten werden Begabte in besondere Klassen eingeteilt.

Berufliche Grundbildung (schulischer Teil):
Nur in einer Minderheit der Kantone gibt es keine kantonalen Regelungen bezüglich schulische Förderangebote für besonders begabte Lernende. Ansonsten wird auf verschiedene existierende Angebote hingewiesen wie individuelle Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung), Frei- und Zusatzkurse sowie die Berufsmaturitätsschule.

Fachmittelschulen, Gymnasiale Maturitätsschulen:
In einer Mehrheit der Kantone gibt es Regelungen bezüglich schulische Förderangebote für besonders begabte Schülerinnen und Schüler. Bei den Kantonen mit entsprechenden Regelungen handelt es sich vor allem um individuelle Förderung in der Regelklasse (Binnendifferenzierung), um Förderkurse ergänzend zum Unterricht in der Regelklasse sowie um die Möglichkeit des Überspringens einer Klasse. Bei den gymnasialen Maturitätsschulen verweisen einzelne Kantone zudem auf die bilinguale Maturität sowie auf die Kunst- und Sportgymnasien.