1979: Die EDK schliesst die erste Finanzierungsvereinbarung ab
«Was wir aber verhindern möchten, ist die Diskriminierung, und das ist staatspolitisch von höchster Bedeutung.»
Im Februar 1978 steht die EDK kurz davor, ihre erste Finanzierungsvereinbarung abzuschliessen. Der damalige EDK-Präsident, Regierungsrat Dr. Alfred Gilgen (ZH), unterstreicht an einer Sitzung der EDK die wichtige Zielsetzung: die Gleichbehandlung aller Studierenden beim Zugang zum Studium, egal aus welchem Kanton sie kommen.
Die Diskussion fällt in eine Zeit, als die kantonalen Universitäten noch ausschliesslich von den Standortkantonen finanziert werden. Der Bund leistet Subventionen. Man rechnet damals mit einer massiven Zunahme der Studierenden. Vor diesem Hintergrund ziehen die Universitätskantone Zugangsbeschränkungen in Erwägung und stellen die Gleichbehandlung ausserkantonaler Studierender in Frage.