Der Übergang von der obligatorischen Schulzeit in die nach-obligatorische Ausbildung (Sekundarstufe II) wird auch als Nahtstelle bezeichnet – oft als Nahtstelle I, in Abgrenzung zum Übergang von der beruflichen Grundbildung in den Arbeitsmarkt, der sogenannten Nahtstelle II.
Die SBBK hat die Kommission Übergänge (KÜB) mit der Aufgabe betraut, sich mit Übergangsfragen zu befassen.