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Nachträgliche Anerkennung von Einzeldiplomen
Wer sein Lehrdiplom oder sein Diplom im Bereich Sonderpädagogik vor der Anerkennung seiner Ausbildung durch die EDK erworben hat, verfügt ebenfalls über ein gesamtschweizerisch anerkanntes Diplom. Für Inhaberinnen und Inhaber bisher ausgestellter kantonaler Diplome heisst das: Ihre kantonalen Diplome gelten automatisch als gesamtschweizerisch anerkannt, sobald die Hochschuldiplome «ihres» Kantons vom EDK-Vorstand anerkannt worden sind. Damit ist die volle Freizügigkeit – also die Möglichkeit zur Berufsausübung in allen Kantonen – auch für Inhaberinnen und Inhaber älterer Diplome gewährleistet.