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Häufig gestellte Fragen FAQ zur Ausländischen Diplomanerkennung

Allgemeine Informationen

Wer ist in der Schweiz zuständig für die Anstellung von Lehrpersonen? Wie finde ich eine Stelle?

Brauche ich eine EDK-Anerkennung um arbeiten zu können?

Ist die EDK zuständig für die Überprüfung meines Diploms?

Welche Anerkennungsstelle ist zuständig für ausländische Diplome in anderen Bereichen?

Werden auch Diplome aus Nicht-EU-Staaten geprüft?

Wo finde ich Informationen zu einem Studium, einem Weiterstudium oder einer Weiterbildung in der Schweiz?

Kann ich die Ausbildung zur Lehrperson in der Schweiz beenden?

Kann ich die Ausbildung im pädagogisch-therapeutischen Bereich in der Schweiz beenden?

Anerkennungsverfahren bei der EDK – Voraussetzungen, Ablauf, Kosten, Dauer, mögliche Entscheide und Rechtsgrundlagen

Für welche Bereiche kann ich eine Anerkennung beantragen?

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit das Generalsekretariat der EDK mein Gesuch prüfen kann?

Welche Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt?

Wie ist der Ablauf des Anerkennungsverfahrens und was muss ich tun?

Wie lange dauert das Überprüfungsverfahren?

Wieviel kostet die Überprüfung meines Gesuchs?

Muss ein Gesuch auf einen bestimmten Termin hineingereicht werden?

Wird mein Abschluss anerkannt?

Muss ich Ausgleichsmassnahmen machen, damit eine Anerkennung möglich ist?

Gibt es ein besonderes Verfahren mit dem Schutzstatus «S»?

Welche Stelle behandelt Beschwerden gegen einen Anerkennungsentscheid der EDK?

Gesuch einreichen auf der Online-Plattform – Dokumente und Hinweise

Welche Dokumente muss ich einreichen?

Was ist eine Zustelladresse in der Schweiz und wie erhalte ich diese?

Was ist eine beglaubigte Kopie und wo erhalte ich sie?

Was ist eine offizielle Übersetzung?

Was sind ECTS-Kreditpunkte, Semesterwochenstunden und Äquivalenzbescheinigungen?